Internationale Freiwilligendienste
Übersicht
Was zeichnet Freiwilligendienste aus?
Wer einen Freiwilligendienst leistet verpflichtet sich, sich für andere und die Gesellschaft zu engagieren. Unterschieden werden mehrwöchige Workcamps junger Menschen, mittel- bis längerfristige Freiwilligendienste von einer Dauer von 3 bis 24 Monate und die langfristigen Dienste von Entwicklungshelferinnen und –helfern. Freiwilligendienste werden Vollzeit und unentgeltlich geleistet, die Aktiven erhalten Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Am bekanntesten von den längerfristigen Freiwilligendiensten sind das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr (FSJ/FÖJ); daneben gibt es den von der EU geförderten Europäische Freiwilligendienst und speziell für anerkannte Kriegsdienstverweigerer den sog. Anderen Dienst im Ausland, den sie – wie ein FSJ/FÖJ - alternativ zum Zivildienst leisten können. Am häufigsten ist ein FSJ oder FÖJ von in Deutschland Lebenden im Inland (ca. 30.000 junge Menschen im Jahr), aber alle die genannten Formen werden (auch) grenzüberschreitend geleistet werden. Auch aufgrund der ungünstigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen (s.u.) gibt es zudem unregulierte Freiwilligendienste im Ausland.
Längerfristige Freiwilligendienste zeichnet ein „Dreieckverhältnis“ aus: Den Träger, der u.a. die Auswahl und die pädagogische Betreuung sicherstellt, die/der Freiwillige und die Einsatzstelle, in der sie/er mitarbeitet. Bei grenzüberschreitenden Freiwilligendiensten sorgt der Träger für Vorbereitungs- und Begleitseminare sowie ein Reversprogramm, Visa, die soziale Absicherung etc. und stellt eine kontinuierliche Ansprechperson. Die fachliche Anleitung und Begleitung erfolgt durch die Einsatzstelle im jeweiligen Land. Die Projektgruppe Freiwilligendienste des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat zum "Charakter von Freiwilligendiensten" ein entsprechendes Positionspapier verfaßt.
Wie ist die Qualität der Angebote?
Beim FSJ und FÖJ gibt es gesetzliche Vorgaben, die bundesweiten Träger im Inland haben zudem eigene Qualitätssicherungsprogramme aufgelegt. Regelungen gibt es auch für den Europäischen Freiwilligendienst und – allerdings nur sehr allgemeine – für den „Anderen Dienst im Ausland“ (ADiA). Die Qualität der Angebote beim ADiA und den unregulierten Auslandsdiensten ist aber sehr unterschiedlich. So gibt es etablierte Träger und solche, die wenig Erfahrung haben und/oder nur wenige Plätze anbieten. Um die eigene Qualität zu verbessern und Transparenz herzustellen, haben sich einige Träger - wie die in der AGDF – verpflichtet, definierte Standards einzuhalten, oder / und einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen.
Nähere Informationen dazu gibt es unter www.quifd.de. Auf diesen Seiten stellt die Quifd als Agentur für Qualitätssicherung und Zertifizierung von Freiwilligendiensten ihre Arbeit vor.
Welchen Nutzen haben Freiwilligendienste?
Freiwilligendienste haben zunächst einen gesellschaftlichen Nutzen, in dem sie einen Beitrag für mehr Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der natürlichen Umwelt leisten. Die Aktiven engagieren sich nicht nur für eine sinnvolle Aufgabe, sie übernehmen auch Verantwortung und sammeln für sich wertvolle Erfahrungen. Primär bei grenzüberschreitenden Diensten spielt die erlebte Fremdheit eine wesentliche Rolle, die interkulturelle Lernerfahrungen ermöglicht. Die Zurückgekehrten sind anschließend wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für eine tolerante, weltoffene Gesellschaft.
Welche Anerkennung bekommen Freiwilligendienste?
Von Seiten des Staates werden vor allem FSJ und FÖJ gefördert, die EU unterstützt den Europäischen Freiwilligendienst. Mangelhaft sind allerdings die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für (andere) Auslandsdienste: Das FSJ/FÖJ im Ausland ist aufgrund der hohen Sozialversicherungskosten teuer, einige gesetzliche Vorgaben widersprechen den langjährigen Erfahrungen der Träger. Der ADiA und unregulierte Freiwilligendienste werden finanziell völlig unzureichend gefördert, ihre Finanzierung erfolgt großteils auf Spendenbasis. Dies hat zur Folge, dass das Angebot weitaus geringer ist als die (reale und potentielle) Nachfrage.
Aber auch Wirtschaft und Ausbildungsinstitutionen haben die Bedeutung der Freiwilligendienste bisher nur partiell erkannt. Nur wenige Unternehmen stellen ihre Mitarbeiter/innen für einen Freiwilligendienst frei, die durch einen Freiwilligendienst erworbenen Kenntnisse werden bei Auswahl- und Zulassungsverfahren zu wenig berücksichtigt.
Wer kann an Freiwilligendiensten teilnehmen?
Die Angebote sind grundsätzlich für alle offen. Mit Workcamps und den längerfristigen Freiwilligendiensten werden zumeist junge Menschen angesprochen, bei FSJ/FÖJ und Europäischem Freiwilligendienst gibt es Altersbeschränkungen. Die Teilnahme am Entwicklungsdienst setzt eine dem Einsatzplatz entsprechende Ausbildung und fachliches Knowhow voraus. Aber es gibt auch Angebote, die sich an Menschen über 27 Jahre wenden. Hier hat ab 2005 ein Bundesmodellprogramm den Trägern neue Möglichkeiten eröffnet.
Wie engagiert sich die AGDF für Freiwilligendienste?
Die AGDF setzt sich seit über 30 Jahren für verbesserte Rahmenbedingungen und eine größere Anerkennung von längerfristigen Freiwilligendiensten ein – teilweise mit Erfolg. Die in der AGDF organisierten Träger tauschen ihre Erfahrungen im Fachbereich „Dienste“ aus und haben Qualitätsstandards verabredet. Die AGDF ist mit anderen Verbänden und Organisationen vernetzt. Sie ist wesentlicher Motor der Konferenz evangelischer Freiwilligendienste, die die Interessen der Dienste im Raum der evangelischen Kirche vertritt und Qualitätsstandards für ihre Angebote vereinbart hat. Weiter ist sie Mitglied im „Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee“ (AKLHÜ). Beim AKLHÜ angesiedelt ist der „Gesprächskreis Internationale Freiwilligendienste“, in dem primär die Interessenvertretung der Anbieter koordiniert wird. Diesem Ziel – aber nicht nur für grenzüberschreitende Dienste – dient auch das Fachforum Freiwilligendienste. Außerdem arbeitet die AGDF im evangelischen Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst (eFeF) mit, in dem evangelische Träger und ihre Verbände ihre Anliegen zum Förderprogramm "weltwärts" des BMZ bündeln und sich vernetzen. Die AGDF stellt einen der beiden Sprecher des eFeF, bei ihr sind zudem zwei Projekte des Verbundes angesiedelt.
Die sechs Zentralstellen von Trägern kurzfristiger Freiwilligendienste -u.a. die AGDF- haben sich in der Trägerkonferenz der internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste zusammengeschlossen(www.workcamps.de) .
Die Interessen auf europäischer Ebene werden von der Assoziation of Voluntary Service Organisations (AVSO) wahrgenommen. Die AGDF ist zudem Mitglied beim Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE).
Freiwilligendienstegesetz
Gesetzliche Regelungen für Freiwilligendienste
In Deutschland gibt es das „Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJG) und ein analoges Gesetz für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJG). Dies regelt auch das FSJ (bzw. FÖJ) im Ausland. Zudem gibt es nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) die Möglichkeit für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, anstelle des Zivildienstes ein FSJ oder FÖJ (§14c ZDG) oder den Anderen Dienst im Ausland (§14b ZDG) zu leisten. Im Rahmen des EU-Programms „Jugend in Aktion“ wird der Europäische Freiwilligendienst geregelt.
FSJG und FÖJG bieten unzureichende Rahmenbedingungen für Internationale Freiwilligendienste: Die jungen Freiwilligen sind voll gesetzlich sozial versichert, auch wenn die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für sie bei einem Dienst im Ausland nur zum Teil sinnvoll, vor allem aber mit hohen Kosten verbunden ist. Nach dem Gesetz darf das FSJ (FÖJ) nur maximal 12 Monate dauern, die insgesamt 5-wöchigen Seminare müssen direkt vor und nach der Ausreise in Deutschland, höchstens 2 Wochen dürfen im Ausland stattfinden. Dies ist pädagogisch nicht sinnvoll und auch nicht inhaltlich begründet, sondern hängt mit der Sozialversicherung zusammen: Der Gesetzgeber tut so, als ob die Freiwilligen für ihren Träger als Arbeitnehmer ins Ausland entsendet wurden. Dies führt in manchen Ländern zu Schwierigkeiten bei der Visaerteilung oder mit Steuerbehörden.
Die Konsequenz ist: Das FSJ im Ausland wird nur von wenigen Trägern angeboten und von diesen vorrangig für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, weil für diese nach §14c ZDG u.a. die hohen Sozialversicherungskosten erstattet werden. Ansonsten fördert der Bund nur die pädagogische Begleitung eines FSJ im Ausland mit z.Z. 92 Euro im Monat.
Die Regelungen für den ADiA sind relativ allgemein, immerhin haben die anerkannten Kriegsdienstverweigerer beispielsweise Anspruch auf Kindergeld und einen Bonus bei der Vergabe von Studienplätzen. Eine staatliche Förderung gibt es nicht.
Regelungsbedarf für Internationale Freiwilligendienste
Da die Vorschriften des FSJG nicht angemessen sind und zudem zusätzliche Kosten verursachen, werden die meisten Freiwilligendienste im Ausland „unreguliert“ bzw. als ADiA angeboten. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für die jungen Menschen, die sich freiwillig und ohne Einkommen für etliche Monate im Ausland engagieren wollen: Sie müssen dazu beitragen, dass die entstehenden Kosten finanziert werden, und haben keinen rechtlichen Anspruch auf Kindergeldzahlungen und andere Vorteile, die FSJ-lerInnen erhalten. Außerdem müssen die Träger dieser Dienste einen nicht unerheblichen Teil der Kosten selber aufbringen – durch Spenden, kirchliche Zuschüsse oder Mitgliedsbeiträge.
Dies hat zur Konsequenz, dass das Angebot die Nachfrage bei weitem nicht abdecken kann: Schätzungsweise hat nur jeder vierte – manche vermuten auch jeder zwölfte – Interessierte die Chance, einen Freiwilligendienst in einem anderen Land zu leisten. Dass die Chance für anerkannte Kriegsdienstverweigerer größer ist, ist eine weitere Ungerechtigkeit der aktuellen rechtlichen Lage.
Engagement der AGDF und ihre Vernetzung
Die AGDF setzt sich schon seit vielen Jahren für bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für internationale Freiwilligendienste ein – bisher leider mit mäßigem Erfolg. Sie engagiert sich mittlerweile zusammen mit vielen anderen Verbänden und Organisationen. Der Gesprächskreis Internationaler Freiwilligendienste hat im September 2006 die Stellungnahme „Internationale Freiwilligendienste – eine Chance für junge Menschen in einer globalisierten Welt“ veröffentlicht und konkrete „Eckpunkte zur Diskussion über ein ‚Gesetz zur Förderung eines Freiwilligendienstes im Ausland’“ vorgelegt. Die AGDF führt Lobbygespräche u.a. mit der Politik und arbeitet weiter im Fachforum Freiwilligendienste mit, in dem auch die Bundesarbeitskreise FSJ und FÖJ vertreten sind.
Speziell für das neue Förderprogramm „weltwärts“ hat sich 2007 das evangelische Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst (www.efef-weltwaerts.de) gegründet, in dem die AGDF seit Beginn aktiv mitarbeitet.
Bei aktuellen Anlässen veröffentlicht die AGDF Stellungnahmen. So setzt sie sich aus Sicht der internationalen Freiwilligendienste mit der Anfang Juni 2006 vorgelegten Evaluation des FSJ und FÖJ auseinander. Eine weitere Erklärung zu der Evaluation veröffentlichte die Konferenz Evangelischer Freiwilligendienste, in der die AGDF mitarbeitet http://www.kef-online.org.
Aktuelle Stellungnahmen der AGDF und der Zusammenschlüsse, in denen die AGDF mitarbeitet, gibt es zum Regierungsentwurf für ein Jugendfreiwilligendienstegesetz und zum "Bericht der Bundesregierung zu Prüffragen zur Zukunft der Freiwilligendienste, ...". Aus beiden Papieren wird ersichtlich, dass die Bundesregierung wenig Interesse hat, die rechtliche Situation der internationalen Freiwilligendienste substantiell zu verbessern.
Hier ist der Bericht über die Anhörung zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten am 12.11.2007 http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_291/02.html

